Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma “Deutsches Umzugs Werk”
1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur ist berechtigt, zur Durchführung des Umzugs weitere Frachtführer oder Subunternehmer einzusetzen. Die Beauftragung erfolgt ohne zusätzliche Kosten für den Absender, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Leistungen des Möbelspediteurs
Der Möbelspediteur führt die Beförderung des Umzugsgutes sowie das Beladen, Transportieren und Entladen des Transportmittels mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs durch.
Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert berechnet. Dies gilt ebenso, wenn der Absender nach Vertragsabschluss den Leistungsumfang erweitert.
3. Selbstmontage und Transport empfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an empfindlichen Geräten (z. B. Waschmaschinen, HiFi-Anlagen, EDV-Geräte) fachgerecht zu sichern. Der Möbelspediteur ist nicht verpflichtet, die ordnungsgemäße Sicherung zu prüfen.
4. Handwerkervermittlung
Für Leistungen von vermittelten Handwerkern haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. Die Ausführung erfolgt durch den Handwerker selbst.
5. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, nicht zur Durchführung von Elektro-, Gas-, Dübel- oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
6. Trinkgelder
Trinkgelder sind freiwillig und werden nicht auf das Rechnungsentgelt angerechnet.
7. Fälligkeit des Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransport vor Beendigung der Ausladung, bei Auslandstransport vor Beginn der Verladung zur Zahlung fällig.
Kommt der Absender mit der Zahlung in Verzug, ist der Möbelspediteur berechtigt, die Beförderung einzustellen. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
8. Stornierung und Zusatzkosten
Bei kurzfristiger Stornierung oder Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen vor Ort (z. B. Wartezeiten, Parkgebühren, Tragen über außergewöhnliche Entfernungen, Aufzugsmiete) können Zusatzkosten berechnet werden.
9. Haftung
Die Haftung des Möbelspediteurs für Schäden am Umzugsgut ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Möbelspediteur nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Versicherung und Schadensmeldung
Das Umzugsgut ist während des Transports grundsätzlich über eine Transportversicherung abgesichert. Schäden müssen vom Absender innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden.
11. Missverständnisse
Der Möbelspediteur haftet nicht für Missverständnisse, die durch mündliche Absprachen oder Weisungen von unbefugten Personen des Absenders entstehen.
12. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet zu prüfen, ob Gegenstände oder Einrichtungen zurückgeblieben sind.
13. Höhere Gewalt
Der Möbelspediteur haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streiks oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.
14. Abtretung von Versicherungsansprüchen
Auf Verlangen des Ersatzberechtigten tritt der Möbelspediteur ihm zustehende Ansprüche aus bestehenden Versicherungsverträgen an den Ersatzberechtigten ab.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder auf Fernkommunikationswegen geschlossen, hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird bereitgestellt.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Es gilt die DSGVO.
17. Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
18. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten ist das Gericht am Sitz der Niederlassung des Möbelspediteurs zuständig.
Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
19. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.