Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma “Deutsches Umzugs Werk”

1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur ist berechtigt, zur Durchführung des Umzugs weitere Frachtführer oder Subunternehmer einzusetzen. Die Beauftragung erfolgt ohne zusätzliche Kosten für den Absender, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Leistungen des Möbelspediteurs

Der Möbelspediteur führt die Beförderung des Umzugsgutes sowie das Beladen, Transportieren und Entladen des Transportmittels mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs durch.

Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert berechnet. Dies gilt ebenso, wenn der Absender nach Vertragsabschluss den Leistungsumfang erweitert.

3. Selbstmontage und Transport empfindlicher Güter

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an empfindlichen Geräten (z. B. Waschmaschinen, HiFi-Anlagen, EDV-Geräte) fachgerecht zu sichern. Der Möbelspediteur ist nicht verpflichtet, die ordnungsgemäße Sicherung zu prüfen.

4. Handwerkervermittlung

Für Leistungen von vermittelten Handwerkern haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. Die Ausführung erfolgt durch den Handwerker selbst.

5. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, nicht zur Durchführung von Elektro-, Gas-, Dübel- oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

6. Trinkgelder

Trinkgelder sind freiwillig und werden nicht auf das Rechnungsentgelt angerechnet.

7. Fälligkeit des Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransport vor Beendigung der Ausladung, bei Auslandstransport vor Beginn der Verladung zur Zahlung fällig.

Kommt der Absender mit der Zahlung in Verzug, ist der Möbelspediteur berechtigt, die Beförderung einzustellen. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

8. Stornierung und Zusatzkosten

Bei kurzfristiger Stornierung oder Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen vor Ort (z. B. Wartezeiten, Parkgebühren, Tragen über außergewöhnliche Entfernungen, Aufzugsmiete) können Zusatzkosten berechnet werden.

9. Haftung

Die Haftung des Möbelspediteurs für Schäden am Umzugsgut ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Möbelspediteur nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Versicherung und Schadensmeldung

Das Umzugsgut ist während des Transports grundsätzlich über eine Transportversicherung abgesichert. Schäden müssen vom Absender innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden.

11. Missverständnisse

Der Möbelspediteur haftet nicht für Missverständnisse, die durch mündliche Absprachen oder Weisungen von unbefugten Personen des Absenders entstehen.

12. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet zu prüfen, ob Gegenstände oder Einrichtungen zurückgeblieben sind.

13. Höhere Gewalt

Der Möbelspediteur haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streiks oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.

14. Abtretung von Versicherungsansprüchen

Auf Verlangen des Ersatzberechtigten tritt der Möbelspediteur ihm zustehende Ansprüche aus bestehenden Versicherungsverträgen an den Ersatzberechtigten ab.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder auf Fernkommunikationswegen geschlossen, hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird bereitgestellt.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Es gilt die DSGVO.

17. Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

18. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten ist das Gericht am Sitz der Niederlassung des Möbelspediteurs zuständig.

Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

19. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

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